2G-Regel bei Körperlichen Dienstleistungen (Thaimassage)

Seitdem das Land Baden-Württemberg neue Corona-Maßnahmen beschlossen hat, müssen wir diese selbstverständlich auch einhalten. Das bedeutet im Klartext, dass nur noch geimpfte oder genesene Zutritt zu unserem Geschäft haben. Ein negativer Antigen- oder PCR-Test reicht dafür leider nicht mehr aus. 
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